


Der Einsatz der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist mit § 35a SGB VIII geregelt: „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“
Kinder und Jugendliche, die erhebliche Schwierigkeiten im Erwerb des Lesens, Schreibens und / oder Rechnens haben, können in ihrer Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft beeinträchtigt sein. Der Erwerb der Kulturtechniken trägt wesentlich dazu bei, dass sie mit Gleichaltrigen unproblematisch zusammen sein können, ihre altersentsprechenden Entwicklungsaufgaben bewältigen und sich emotional und sozial positiv entwickeln können.
Die Integrative Lerntherapie ist eine ganzheitliche Förderung für Kinder und Jugendliche mit Lern- und Leistungsstörungen oder Lernschwächen. Damit sind umschriebene diagnostizierte Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten gemeint, insbesondere die Dyskalkulie (ICD-10 F 81.2) und die Lese- und Rechtschreibstörung (ICD-10: F81.0 / F81.1) sowie die kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten (ICD-10: F81.3). In der ICD-11 werden diese bisher als schulische Entwicklungsstörung klassifizierten Störungen als Lernstörungen in der Gruppe der „neurodevelopmental disorders“ zusammen mit der ADHS, Depression, Autismus, Tourette-Syndrom und Schizophrenie zusammengefasst. Eine wesentliche Veränderung ist die Klassifikation einer isolierten Lesestörung und die Erweiterung der Rechtschreibstörung als Störung des schriftsprachlichen Ausdrucks. Die ICD-11 unterscheidet drei verschiedene Lernstörungen, die isoliert oder in Kombination auftreten können:
- Lesestörung (6A03.0)
- Rechtschreibstörung (6A03.1)
- Rechenstörung (6A03.2)
Als Lerntherapeutin arbeite ich zudem mit SchülerInnen, die ein geringes Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten besitzen, an Motivationsverlust leiden, Aufmerksamkeitsprobleme oder Prüfungsangst haben und daher fächerübergreifend schlechte Leistungen erbringen. Auch Kinder, die hochsensibel sind oder AD(H)S haben, lernen, sich abzugrenzen, ihren Tag zu strukturieren und erlernen für sie förderliche Methoden. Damit richte ich mich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die durch die oben genannten Entwicklungsstörungen durch eine seelische Behinderung nach §35a SGB bedroht sind.
In der Integrativen Lerntherapie wird also nicht nur das aktuelle Schulproblem betrachtet, sondern diesem auf den Grund gegangen. So findet neben der Testung motorischer Fähigkeiten das Abprüfen grundlegender Techniken (Hören, Einmaleins, etc.) und die Einbeziehung des familiären Umfeldes statt. Die Lernschwierigkeiten werden folglich in einem größeren Zusammenhang gesehen. Die vielfältigen Ursachen und Auswirkungen der aktuellen Problematik sowie die emotionale Situation des Kindes stehen ebenso im Blickfeld wie die individuelle Lernausgangslage, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten, Interessen sowie seine Neigungen. Davon ausgehend kann das Vertrauen des Kindes in seine eigenen Fähigkeiten und in seine Selbstwirksamkeit gestärkt werden, um es zu ermutigen, vorhandene Probleme gemeinsam mit mir und seinen Bezugspersonen zu überwinden. Die Lerntherapie setzt daher an den jeweiligen Stärken und Neigungen an, um die Schwächen zu bewältigen. Darum muss im Schulstoff oft sehr weit zurückgegangen werden, um auf vorhandenes Wissen und bereits entwickelte Fähigkeiten aufbauen zu können. Bewegungseinheiten, Konzentrations- und Entspannungsübungen werden dazu in die Lerntherapie integriert. Durch die Integrative Lerntherapie wird die seelische Gesundheit gestärkt und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichergestellt.
Somit werden die Vorgaben für den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a (SGBVIII) von meiner Lerntherapie erfüllt. Der Leistungsträger ist gemäß SGB VIII das Jugendamt.


Der Ablauf der Integrativen Lerntherapie
Erstgespräch
Im Erstgespräch, das je nach Alter mit dem Betroffenen oder ohne ihn stattfindet, haben die Eltern die Gelegenheit, mich kennenzulernen und mir über die Art und den Umfang ihres Anliegens ausführlich zu berichten. Sie können Fragen stellen und Wünsche äußern.
Eingangsdiagnostik
In den ersten vier Stunden mit dem Kind oder Jugendlichen führe ich auf eine förderdiagnostische Untersuchung durch. Dadurch bekomme ich ein genaueres Bild, worin die Schwierigkeiten bestehen. Ich achte dabei auch auf Sinnesleistungen, wie Hören, Sehen, Gleichgewicht, Feinmotorik, Koordination und die psychosoziale Gesamtsituation, da diese Faktoren für den Erfolg einer Förderung entscheidend sein können. Zeugnisse, Schulhefte, Gutachten und Berichte von TherapeutInnen oder ÄrztInnen und Gespräche mit LehrerInnen geben weitere Hinweise für meine Arbeit.
Auswertungsgespräch
Nach 4 Stunden findet ein Auswertungsgespräch statt, in dem ich den Eltern meine Eindrücke und Erkenntnisse darlege und sie darüber informiere, wie der anschließende Therapieverlauf mit ersten Zielen aussehen könnte. Auch haben die Eltern hier die Gelegenheit, alle auftauchenden Fragen zu stellen oder zu besonderen Anliegen beraten zu werden.
Therapiephase
Die Integrative Lerntherapie findet in der Regel einmal wöchentlich, als Einzelförderung in den Räumlichkeiten meiner Praxis statt. Im Jahr finden durchschnittlich 40 Stunden statt, wenn in den Ferien keine Therapie stattfindet.
Begleitende Elterngespräche
Während der Therapiephase finden in angemessenen Abständen (ca. einmal im Quartal) Gespräche statt, um eine Zwischenbilanz zu ziehen. Diese Gespräche sind wichtig, um den Prozess transparent zu halten, Anliegen und Ziele zu überprüfen und ggf. zu verändern.
Abschlussgespräch
Im Abschlussgespräch schaue ich gemeinsam mit den Eltern und ggf. einem Mitarbeiter des Jugendamts auf die erreichten Ziele. Rückblickend zeigt es sich, was geleistet wurde und es kann entschieden werden, ob die Förderung nach einem Jahr beendet werden kann oder um ein Jahr verlängert wird.
